Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die gesamte Webseite, inklusive Online-Editoren

für Fotobücher, Fotokalender und Fotogeschenke.
 

1.     Dienstleistungsbeschreibung

Die Webseite i-port.de ermöglicht den Online-Einkauf von personalisierten Produkten mit Fotos.
 

2.     Geltende Anforderungen

Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere aus § 14 BFSG i.V.m. § 3 Abs. 1 BFSG, sowie der zugrunde liegenden Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV). Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich an den WCAG 2.1., Level AA.

 

3.     Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

Wir führen stetig Maßnahmen durch, um die Barrierefreiheit und das Nutzungserlebnis der i-port.de Webseite zu verbessern. Dazu gehören beispielsweise:

·        Wir nehmen die Beratung durch Fachleute für digitale Barrierefreiheit in Anspruch.

·        Die Editoren wurden einem internen Barrierefreiheits-Audit unterzogen. Aufgedeckte Barrieren wurden und werden behoben.

·        Mitarbeitende wurden und werden zum Thema digitale Barrierefreiheit sensibilisiert und geschult, damit zukünftige Anpassungen direkt barrierefrei vorgenommen werden.

·        Anforderungen der Barrierefreiheit wurden in relevante interne Prozesse integriert (bspw. Konzepte, Design, Entwicklung).

·        Wir führen intern automatisierte und manuelle Tests durch.

 

Details zur Barrierefreiheit

 

Grundlegendes

·        Die Bestellung von Fotoprodukten ist für alle Menschen zugänglich, einschließlich Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen.

·        Du kannst die oben genannten Editoren mit assistiven Technologien nutzen.

·        Die Bestellung von Fotoprodukten auf einfachem Wege ist damit möglich. Komplexe Bearbeitungsschritte sind eingeschränkt möglich.

 

Sehen

Die Webseite und ihre Editoren lässt sich bei verringertem oder fehlendem Sehvermögen nutzen. Es gibt Alternativen zur visuellen Darstellung.

·        Schrift, Kontraste, Abstände

Die Darstellung ist anpassbar. Dir stehen dafür Einstellungen im Browser und/oder in Deinem Betriebssystem zur Verfügung.

 

·        Alternativen für Nicht-Text-Inhalte

Für Inhalte, die nicht aus Text bestehen, existieren Alternativen, die kein Sehvermögen voraussetzen, beispielsweise Alternativtexte für Fotos.

 

·        Vergrößerung

Du kannst die Darstellung der Inhalte vergrößern. Dir stehen dafür Einstellungen im Browser und/oder in Deinem Betriebssystem zur Verfügung.

 

·        Mit Tastatur bedienbar

Du kannst die Webseite mit einer externen Tastatur nutzen und steuern. Wenn Du interaktive Elemente, wie beispielsweise Links oder Schaltflächen, mit der Tastatur auswählst, heben sich diese visuell deutlich hervor (Fokusmarkierung).

 

·        Unterstützung für nicht-visuelle Ausgabe per Screenreader

Du kannst Inhalte und Funktionen der Webseite mit dem Screenreader, der auf Deinem Betriebssystem installiert ist, zum Beispiel über eine akkustische Ausgabe bedienen und ausgeben.

 

·        Links

Links sind gut erkennbar und aussagekräftig beschriftet.

 

Hören

Die oben genannte Webseite funktioniert bei eingeschränktem und fehlendem Hörvermögen. Sie setzen kein Hörvermögen voraus.

 

4.     Barriere melden: Rückmeldung und Kontaktangaben

Wir möchten, dass sich jede Besucherin und jeder Besucher auf der Webseite wohlfühlt. Deshalb arbeiten wir kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit unserer Webseite zu verbessern. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es aufgrund der Komplexität und der Vielzahl unterschiedlicher Bedürfnisse schwierig ist, eine Barrierefreiheit zu erreichen, die ausnahmslos alle einschließt. Ihr Hinweis auf mögliche Barrieren ist uns sehr willkommen.

 

Kostenlose Service-Hotline
0800 7597666

Mo. - Fr. 8.00 - 20.00 Uhr | Sa. 9.00 - 16.00 Uhr

E-Mail
info@i-port.de
 

 

Das Feedback wird an die zuständige Abteilung im Unternehmen weitergegeben.
 

5.     Durchsetzungsverfahren

Für die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetztes wird die folgende Behörde zuständig sein:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg

Telefon: (0391) 567 6970
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
 

Aktuell ist die oben genannte Behörde laut dem Landesportal Sachsen-Anhalt in Errichtung. Anfragen und Informationen werden jedoch an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde zuletzt am 04.07.2025 bearbeitet.
Sie wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen.